Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Die folgenden Bedingungen sichern langfristig Deine und unsere Sicherheit, Qualität und das Kundenvertrauen in die Gütesiegel. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss am Wettbewerb, sowie die Aberkennung aller Gütesiegel zur Folge haben:
  1. Es dürfen nur inhabergeführte freie Kfz-Händler teilnehmen. Handelsketten und Vertragshändler sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sobald diese an einen exklusiven Herstellervertrag gebunden sind. Filialbetriebe sind grundsätzlich erlaubt.

  2. Die von Dir angegebene Größe des Fahrzeugbestandes bestimmt die notwendige Anzahl an gültigen Kundenstimmen und muss zu jedem Zeitpunkt korrekt bei uns gemeldet sein. Pro 60 Fahrzeuge sind 30 geprüfte Stimmen notwendig, bis 100 Fz. 50 Stimmkarten, bis 150 Fz. 75 Stimmkarten. Darüber hinaus gilt je zwei Fz. mehr ist eine extra Stimmkarte notwendig.

  3. Die Bewertung sowie die Unterschrift auf den digitalen oder gedruckten Stimmkarten dürfen ausschließlich durch Deine Kunden selbst erfolgen.

  4. Mitarbeiter und Familienangehörige des teilnehmenden Unternehmens dürfen nicht für dieses abstimmen oder es bewerten.

  5. Jeder Kunde darf nur einmal pro Jahr seine Stimme für die jeweiligen Auszeichnungen Deines Unternehmens abgeben.

  6. Teilnehmende Unternehmen, welche die notwendige und geprüfte Anzahl von Kundenstimmen innerhalb des Aktionszeitraums nicht erreichen oder in der Gesamtbewertung unter die durchschnittliche Sterneanzahl von 3,0 fallen, erhalten keine Auszeichnung und dürfen das Gütesiegel somit nicht führen.

  7. Die verliehenen Gütesiegel dürfen immer erst ab dem 1. Januar des jeweiligen, im Gütesiegel enthaltenen Jahres durch das ausgezeichnete Unternehmen kommuniziert und beworben werden.

  8. Gültige Stimmen können nur über die dafür vorgesehenen digitalen und gedruckten Stimmkarten gesammelt werden. Diese müssen zudem vollständig und lesbar ausgefüllt sein. Für Deine Kunden ist die Teilnahme am Gewinnspiel möglich, ohne dass eine Bewertung Deines Unternehmens, der Kauf von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgen muss.

  9. Ein Unternehmen kann sich für mehrere Gütesiegel bewerben und mit diesen ausgezeichnet werden. Jedoch sind die Kundenstimmen zwischen den Wettbewerben nicht übertragbar und müssen separat erreicht werden.

  10. Das Gütesiegel darf zu Deiner eigenen Sicherheit in keiner Weise grafisch oder inhaltlich verändert werden und muss immer mit der jeweiligen Jahreszahl sowie dem rechtlichen Zusatz: „Kundenzufriedenheitsabfrage 2020 bei Kunden…“ verwendet werden.

  11. Die folgenden Punkte dienen Deiner und unserer Sicherheit in Bezug auf die neuen Gesetze zum Datenschutz (DSGVO):


  12. Das Kundeninformationsblatt zum Datenschutz und zu den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels muss jederzeit, sofort erkennbar und in unmittelbarer Nähe zu den Stimmkarten angebracht oder ausgelegt sein. Es liegt jedem Startpaket bei und kann gerne erneut bei uns angefragt werden

  13. Stimmkarten mit den personenbezogenen Daten Deiner Kunden müssen entweder in unserer angebotenen Sammelbox oder in dafür geeigneten Briefumschlägen vor dem Zugriff und den Blicken unberechtigter Personen geschützt werden. Gerne kannst Du eine Sammelbox nachträglich bei uns anfragen

  14. Zu Beginn des Wettbewerbs muss eine unterschriebene Auftragsverarbeitungsvereinbarung bei Dir und bei uns vorliegen und jederzeit vorzeigbar sein. Diese Vereinbarung erhältst Du separat von den Startpaketen per E-Mail und kann gerne bei uns erneut angefragt werden.
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